„Hier hat nicht der Beklagte den Kläger geschädigt.“ Der Falschparker versuchte hier, die bereits bezahlte Summe, die im Rahmen eines Vergleichs gezahlt wurde, zurückzuerlangen. Dabei ist der Anwalt kläglich gescheitert. Es gibt keinerlei Anspruchsgrundlage für seine Rückforderung. Das ganze Urteil zum Download: EntscheidungsgrundeGemäß §495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses… Falschparker erleidet Niederlage vor Gericht weiterlesen