Park & Collect erneut gerichtlich bestätigt

1.7.2023: Das Amtsgericht Langenfeld hat eine Klage eines Falschparkes gegen „Park & Collect“ abgewiesen – der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des bereits bezahlten Parkentgelts. Im wesentlichen war das Urteil auf Fehler in der Klage der Kanzlei „Schulte & Trapp“ aus Finnentrop zurückzuführen. Diese ist anscheinend nicht in der Lage, die nicht vorhandene Passivlegitimation zu erkennen und klagt am falschen Gericht gegen den falschen Gegner.

Für alle Interessierten fügen wir das Urteil im Original bei. Der Falschparker hat nun neben den Kosten von Park & Collect nicht nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die Anwaltskosten von Park & Collect zu tragen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Kommentar

  1. Juristisch ist PC sicher auf der sicheren Seite und manche Falschparker einfach unverschämt. Die App hat mir jedenfalls geholfen, meine Ausfahrt ist nun zu 99% frei und ein paar hundert Euro für die Urlaubskasse habe ich auch bekommen.

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