„Hier hat nicht der Beklagte den Kläger geschädigt.“ Der Falschparker versuchte hier, die bereits bezahlte Summe, die im Rahmen eines Vergleichs gezahlt wurde, zurückzuerlangen. Dabei ist der Anwalt kläglich gescheitert. Es gibt keinerlei Anspruchsgrundlage für seine Rückforderung. Das ganze Urteil zum Download: EntscheidungsgrundeGemäß §495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses… Falschparker erleidet Niederlage vor Gericht weiterlesen
Park & Collect erneut gerichtlich bestätigt
1.7.2023: Das Amtsgericht Langenfeld hat eine Klage eines Falschparkes gegen „Park & Collect“ abgewiesen – der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des bereits bezahlten Parkentgelts. Im wesentlichen war das Urteil auf Fehler in der Klage der Kanzlei „Schulte & Trapp“ aus Finnentrop zurückzuführen. Diese ist anscheinend nicht in der Lage, die nicht vorhandene Passivlegitimation… Park & Collect erneut gerichtlich bestätigt weiterlesen