Park & Collect erneut gerichtlich bestätigt

1.7.2023: Das Amtsgericht Langenfeld hat eine Klage eines Falschparkes gegen „Park & Collect“ abgewiesen – der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des bereits bezahlten Parkentgelts. Im wesentlichen war das Urteil auf Fehler in der Klage der Kanzlei „Schulte & Trapp“ aus Finnentrop zurückzuführen. Diese ist anscheinend nicht in der Lage, die nicht vorhandene Passivlegitimation… Park & Collect erneut gerichtlich bestätigt weiterlesen